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Bestattungshaus Eckartsberga
Telefon: 03 44 67 / 4 03 04   
Telefax: 03 21 2 / 4 03 04 00
infobestattungshaus-eckartsberga.de

Bestattungsleistungen

Notwendige und unumgängliche Gebühren

  • Gebühren für den Totenschein
    (bei jedem Todesfall muss der Arzt verständigt werden nur ein Arzt stellt den Totenschein aus, diese Kosten werden nicht von einer Krankenkasse übernommen)
  • Sterbeurkunde
  • Kosten für Klimaräume, bei Einrichtungen (Krankenhaus, Pflegeheim u.s.w.)

„Anfallende Kommunale Gebühren“

  • Kommunale Gebühren des Friedhofsträgers
  • Trauerhallennutzung
  • Friedhofsträgerdienste
  • Benutzung der Kerzenleuchter
  • Läuten der Glocken
  • Spenden zur Kirchengemeinde (je nach Glauben und Zugehörigkeit)
  • Gruft öffnen und verschließen
  • Ausschlagen mit Tannengrün oder Kunstrasen
  • Gärtner für Nachbereitung

Zusätzliche Kosten

  • Traueranzeigen und Danksagungen
  • Karten für private Benachrichtigungen
  • Kosten für Kränze, Gebinde und Blumen
  • Kosten für Trauerkleidung (sofern keine vorhanden sein sollte)
  • Bewirtungskosten für Trauergäste
  • Kosten für Erinnerungsstücke

Zusätzliche entstehende Kosten

  • Steinmetzarbeiten
    Grabstein
    Umrandung
  • Gärtner
    zur Erstbepflanzung und weiterer Grabpflege
  • Fahrten zum Rententräger
  • Fahrten zum Nachlassgericht
  • Andere Firmen
    Wohnungsauflösung